Zum Inhalt springen
imgmarker

Neues ·

KI-Kennzeichnung seit dem 2. August: Was auf deiner Website wirklich Pflicht ist

Von Cody Krause

Seit dem 2. August gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, und seitdem klebt unter jedem zweiten Blogbild ein vorsorgliches "Erstellt mit KI". Das meiste davon kannst du dir sparen. Zwei Fälle dagegen übersehen viele Betreiber: Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Wann du kennzeichnen musst, wann nicht, und wie der Hinweis aussehen muss.

Seit Sonntag gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Seitdem sehe ich unter jedem zweiten Blogbild ein vorsorgliches „Erstellt mit KI“. Der größere Teil dieser Hinweise ist überflüssig. Zwei Fälle dagegen übersehen viele Betreiber, und genau die kosten im Zweifel Geld.

Warum der Termin gehalten hat

Im Frühjahr hieß es lange, die Kommission verschiebe alles. Das stimmt zur Hälfte. Der Digital Omnibus, den Parlament und Rat im Juni 2026 verabschiedet haben, schiebt die Pflichten für Hochrisiko-Systeme vom 2. August 2026 auf den 2. Dezember 2027. Wer KI in der Personalauswahl oder in der Kreditvergabe einsetzt, bekommt also 16 Monate mehr Zeit. An den Transparenzregeln in Artikel 50 hat der Gesetzgeber dagegen nichts geändert. Sie gelten seit dem 2. August 2026, ohne Umstellungsphase.

Eine einzige Schonfrist gibt es. Für generative Systeme, die vor dem 2. August 2026 schon auf dem Markt waren, greift die maschinenlesbare Markierung nach Artikel 50 Absatz 2 erst am 2. Dezember 2026. Diese Frist betrifft die Hersteller der Werkzeuge, nicht dich als Anwender. Wer ein System nach dem Stichtag auf den Markt bringt, muss vom ersten Tag an markieren.

Anbieter oder Betreiber: Daran hängt alles

Die Verordnung verteilt die Pflichten nach Rollen. Wer die Rolle verwechselt, kennzeichnet das Falsche und übersieht das Richtige.

Anbieter

Anbieter entwickeln ein KI-System und bringen es auf den Markt. OpenAI, Adobe, Midjourney, Google. Sie müssen ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren und Chatbots so bauen, dass Nutzer die KI erkennen. Diese Pflicht landet nicht bei dir, solange du fremde Werkzeuge einsetzt.

Betreiber

Betreiber setzen KI beruflich ein. Also du, wenn du für deine Firmenseite Bilder generierst oder Texte schreiben lässt. Deine Liste ist kürzer, als die meisten denken: Deepfakes kennzeichnen und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse kennzeichnen. Das war es.

Privatpersonen fallen ganz heraus. Wer privat ein Deepfake bastelt und im Familienchat teilt, fällt nicht unter Artikel 50. Sobald derselbe Inhalt auf deiner Unternehmensseite landet, sieht es anders aus.

Die Falle mit der eigenen Marke

Wer ein fremdes KI-System unter eigenem Namen anbietet, rutscht in die Anbieterrolle und erbt deren Pflichten. Das betrifft mehr Seiten, als es klingt. Ein White-Label-Chatbot, den du als „Dein Assistent“ auf der Startseite laufen lässt, macht dich zum Anbieter dieses Systems. Auch wer ein Open-Source-Modell selbst hostet und darauf einen Dienst aufsetzt, steht in dieser Rolle.

Bilder: drei Fragen, dann weißt du Bescheid

Kennzeichnungspflichtig ist ein Bild nur, wenn alle drei Punkte zutreffen. Die Kommission nennt sie in ihren FAQ zu Artikel 50: Ähnlichkeit zu einer echten Person, einem Gegenstand oder Ort. Plausible Existenz, das Gezeigte könnte es also wirklich geben. Und der Eindruck, das Bild zeige etwas Echtes.

Fehlt einer der drei Punkte, brauchst du kein Label. Deshalb fällt der comichafte Roboter im Blogheader heraus, das täuschend echte Produktfoto dagegen nicht.

Vier Fälle aus dem Alltag

  • Kennzeichnen: Du möblierst ein leeres Wohnungsfoto per KI für ein Exposé. Der Betrachter hält die Einrichtung für real, und beim Besichtigungstermin steht er in leeren Räumen.
  • Frei: Der Nachtmodus deines Smartphones rechnet Rauschen weg. Standardbearbeitung verändert die Aussage des Bildes nicht.
  • Grenzfall: Du retuschierst im Porträt Falten weg. Sobald sich die Aussage des Bildes verschiebt, etwa im Vorher-Nachher-Vergleich einer Kosmetikbehandlung, kippt der Fall in die Kennzeichnungspflicht.
  • Frei: Du generierst einen Drachen über dem Kölner Dom. Offensichtlich fantastisch, niemand hält das für eine Aufnahme.

Das Fachmagazin docma hat diese Abgrenzung an mehreren Fällen durchgespielt und nennt eine Faustregel, die im Alltag trägt:

Zeigt das Bild noch, was vor dem Objektiv war?

Wenn du diese Frage mit Ja beantwortest, bleibt das Bild ohne Label. Bei Nein lohnt der zweite Blick auf die drei Kriterien (docma).

Texte: der Filter heißt „öffentliches Interesse“

Hier liegt der Punkt, den die meisten Blogs falsch einschätzen, und zwar in beide Richtungen. Die einen kleben unter jeden KI-gestützten Text einen Hinweis, die anderen unter gar keinen.

Ein KI-geschriebener Text braucht ein Label, wenn du ihn veröffentlichst, um die Öffentlichkeit zu informieren, und wenn es um ein Thema von öffentlichem Interesse geht. Die Kommission zählt in ihren Leitlinien auf: Politik und demokratische Prozesse, öffentliche Verwaltung, Justiz, Grundrechte, öffentliche Sicherheit, Gesundheit, Umweltschutz, Verbraucherschutz sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche und kulturelle Entwicklungen, über die öffentlich debattiert wird.

Dein Rezept für Pasta alla Norma fällt nicht darunter. Dein Beitrag über eine neue Steuerregel, ein Medikament, einen Produktrückruf oder die Kommunalwahl schon. Auch der Ratgeber zur Riester-Rente und die Einordnung einer neuen Studie gehören in diese Gruppe.

Was als redaktionelle Prüfung zählt

Die Ausnahme rettet die meisten Redaktionen. Texte, die eine qualifizierte Person inhaltlich geprüft hat und für die jemand redaktionelle Verantwortung trägt, brauchen kein Label. Die Kommission verlangt dafür eine substanzielle Prüfung. Rechtschreibkorrektur, ein schneller Blick und ein Haken im Workflow reichen nicht.

Praktisch heißt das: Wer den KI-Rohtext liest, Zahlen gegenprüft, Quellen kontrolliert und Passagen umschreibt, erfüllt die Ausnahme. Wer den Text durch ein Tool schickt und veröffentlicht, nicht. Halte fest, wer wann was geprüft hat, und sei es in einem Feld im Redaktionssystem. Im Streitfall musst du das zeigen, und drei Jahre später erinnert sich niemand mehr.

Was gar nicht unter die Pflicht fällt

Eine Menge Alltagsarbeit bleibt außen vor. Interne Notizen, Angebote, Protokolle und E-Mails veröffentlichst du nicht, also greift Artikel 50 nicht. Produktbeschreibungen im Shop informieren die Öffentlichkeit nicht über ein Thema der öffentlichen Debatte, auch wenn eine KI sie formuliert hat. Dasselbe gilt für Reisetipps, Rezepte, Bastelanleitungen und den großen Rest an Servicetexten.

Ebenfalls frei bleiben Texte, bei denen die KI dir beim Schreiben geholfen hat, ohne den Inhalt zu liefern. Gliederung sortieren, Formulierungen glätten, Sätze kürzen: Diese Hilfsfunktionen zählen zur Standardbearbeitung. Die Kommission stellt darauf ab, ob das Werkzeug die inhaltliche Substanz verändert. Wer den Text selbst denkt und die KI als Lektor einsetzt, bleibt Autor.

So muss der Hinweis aussehen

Ein Mensch muss ihn ohne technische Hilfsmittel wahrnehmen, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt, klar und unterscheidbar. Metadaten allein genügen für Betreiberpflichten nicht. Ein sichtbares Label am Bild, eine Hinweiszeile über oder unter dem Text, bei Audio ein gesprochener Hinweis.

Die Kommission stellt seit Juni ein EU-Icon bereit, das du statt eigener Formulierungen verwenden kannst. Es stammt aus dem Code of Practice on Transparency of AI-generated Content, den die Kommission am 10. Juni 2026 final veröffentlicht hat. Unterschreiben ist freiwillig, hilft aber als Nachweis gegenüber der Aufsicht.

Für künstlerische, satirische oder fiktionale Arbeiten reicht ein zurückhaltender Hinweis, etwa im Abspann oder im Begleittext. Ein Wasserzeichen quer über der Illustration verlangt niemand.

Zwei Dinge, die schnell schiefgehen

Der Chatbot auf der Startseite

Die Pflicht aus Artikel 50 Absatz 1 trifft den Anbieter, der das System so gestalten muss, dass Nutzer die KI erkennen. Sobald du den Bot unter deinem Namen ausspielst, stehst du selbst in der Verantwortung. Ein Satz in der ersten Nachricht genügt: Hier antwortet ein KI-Assistent. Wo die KI offensichtlich ist, entfällt der Hinweis, doch diese Ausnahme würde ich bei einem Support-Widget nicht ausreizen.

Zerstörte Herkunftsdaten

Beim Konvertieren, Zuschneiden und Komprimieren fliegen C2PA-Daten und Wasserzeichen oft raus. Der Code of Practice verlangt von Anbietern deshalb mindestens zwei Markierungsebenen, weil keine einzelne Technik robust genug ist. Prüfe deinen Bild-Workflow, bevor dein CDN die Nachweise wegoptimiert. Ein Test genügt: Lade ein generiertes Bild hoch, zieh es wieder herunter und schau, ob die Signatur den Weg überlebt hat.

Wer kontrolliert das, und was kostet ein Verstoß

In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur die Marktüberwachung. Geregelt hat das der Bundestag im Juni 2026 mit dem KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, kurz KI-MIG. Die Behörde ist zugleich zentrale Anlaufstelle und Beschwerdestelle, dort landen also auch Hinweise von Mitbewerbern.

Der Rahmen für Verstöße gegen Artikel 50 liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Bei kleinen und mittleren Unternehmen gilt der niedrigere Betrag. Die oft zitierten 35 Millionen betreffen die verbotenen Praktiken aus Artikel 5, nicht die Kennzeichnung.

Ob die Bundesnetzagentur im ersten Jahr abmahnt oder berät, weiß im Moment niemand. Öffentlich dokumentierte Verfahren gibt es bisher keine. Rechnen würde ich trotzdem mit Post von Mitbewerbern, denn das Wettbewerbsrecht bietet einen zweiten Hebel neben der Aufsicht.

Deine Aufgaben für diese Woche

  1. Liste alle Stellen, an denen auf deiner Seite KI mitschreibt oder mitzeichnet: Bilder, Texte, Chatbot, Übersetzungen, Produktbeschreibungen.
  2. Sortiere die Bilder mit den drei Fragen. Nur der Rest bekommt ein Label.
  3. Geh deine Beiträge zu Gesundheit, Recht, Geld, Politik und Verbraucherthemen durch. Entweder Label oder dokumentierte redaktionelle Prüfung.
  4. Setz einen Hinweissatz in deinen Chatbot.
  5. Prüfe, ob deine Bildpipeline die Metadaten überlebt.
  6. Halte fest, wer die redaktionelle Verantwortung trägt. Ohne Namen greift die Ausnahme für Texte nicht.

Wo ich unsicher bin

Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 haben keine Gesetzeskraft. Sie zeigen, wie die Kommission die Norm liest, entscheiden wird am Ende der Europäische Gerichtshof. Bei Grenzfällen wie der Faltenretusche oder der Frage, ab wann ein Ratgebertext ein Thema öffentlichen Interesses berührt, gehen die Einschätzungen der Kanzleien auseinander.

Auch das Datum des Bundestagsbeschlusses zum KI-MIG habe ich aus einer Kanzleiquelle, nicht aus dem Bundesgesetzblatt. Wenn bei dir viel Geld oder viel Reichweite dranhängt, lass das anwaltlich prüfen, statt dich auf einen Blogbeitrag zu verlassen. Auch auf diesen hier.

Quellen

Redaktionell geprüft durch die Redaktion der MOVA Empire UG (haftungsbeschränkt).